WACHKOMA BEHANDLUNG ODER BEWEGUNG

   
     

h p i - THERAPIE

   
   

DEINE WILLE WIRD GESCHEHEN ?


   
   

 

Ein Brief von der Krankenkasse, der gesetzlich aufklärt über das Thema Organspende, ist Grund mal wieder darüber nachzudenken. Nicht wirklich, aber das NEIN dazu auf mitgeliefertes Papier für Anderen sichtbar zu machen.

Wieso NEIN? Ganz einfach, weil man als Organspender ermordet wird, weil die Organe nur zu benutzen sind, wenn sie entnommen werden wenn der Mensch noch lebt. Der Mensch bekommt Narkose, damit er sich nicht bewegt wenn in ihn geschnitten wird.

In "NOT", ein Zeitschrift für Rehabilitation, Pflege, Nachsorge, Teilhabe und Integration ist zu lesen, dass der Europäischen Gerichtshof meint, dass der MUTMASSLICHE Patientenwille zählt.

Dieser mutmassliche Patientenwille soll auch am Lebensende das entscheidende Kriterium sein: Es geht dann nicht um Euthanasie oder Sterbehilfe, sondern um "den Entzug künstlich lebensverlängernder Maßnahmen, die niemand gegen seinen Willen erdulden muss".

Man meint, dass dadurch das Gericht das Recht auf Selbstbestimmung am Lebensende gestärkt hat, aber ist das wirklich so? Wird der Entzug künstlich lebensverlängernder Maßnahmen ersetzt durch natürliche lebenserhaltenden oder lebensverbesserenden Maßnahmen so wie dem Menschen Essen und Trinken anbieten, ihm das natürliche Atmen ermöglichen und dem Menschen zu helfen sich normal zu bewegen?

In Internet kann man lesen, dass es Patienten im Wachkoma gibt, die innerhalb einen Tag sterben, wenn man die lebenserhaltende Maßnahmen so wie Atemunterstützung, abstellt, während es andere Patienten im Wachkoma gibt, die noch 10 bis 12 Tage leben, bis sie (wahrscheinlich durch Verdursten) sterben.

Was wäre passiert, wenn diesen Patienten statt Sondennahrung Essen und Trinken angeboten wäre und geholfen mit Schlucken, sie normal hätten atmen können und geholfen wären sich zu bewegen?

 

 

   
           
     
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